
Nach
O2, darf nun auch
Arcor nicht mehr auf illegalen Downloadseiten Werbung schalten.
Der
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) hatte am 5.10.2007 gegen Arcor eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil dieser Banner auf verschiedenen Websites schaltete, die größtenteils Raubkopien von Filmen und jugendgefährdende Medien ohne den Einsatz entsprechender Altersverifikationssystemen zum Download bereithalten, und damit dieses wettbewerbswidrige Angebot für eigene Zwecke ausnutze (siehe auch Meldung vom 14.12.2007).
Nun bestätigte das LG Frankfurt a. M. die einstweilige Verfügung.