
Unter
no-dmca.ch formiert sich Widerstand gegen die am 5. Oktober von National- und Ständerat beschlossene Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Bekannt wurde die Seite, weil die Geschichte von den grossen US-Blogs
Slashdot und
BoingBoing und nun auch von
Fredy Künzlers blogg.ch aufgegriffen wurde (nachdem sich sonst keine Partei oder der lahme Konsumentenschutz darum gekümmert hätte).
50'000 Unterschriften müssten bis am 24. Januar bei den Gemeinden zur Prüfung eingereicht werden, damit eine Volksabstimmung über das Gesetz durchgeführt wird.
Wenn du also vor Weihnachten sowieso mal bei der Gemeinde vorbeikommst, könntest du dort noch
diesen Unterschriftenbogen verbeibringen.
So wird sonst das neue Urheberrechtsgesetz aussehen (Teilauszug):
Art. 39a Schutz technischer Massnahmen
1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten dürfen nicht umgangen werden.
2 Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken.
3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
4 Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.
Darüber abzustimmen wäre sicher nicht falsch, schliesslich stimmen wir sonst ja über jeden Laternenpfahl ab. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass das Gesetz nicht viel neues bringt. Gemäss Absatz 4 bleibt die Privatkopie erlaubt. Gewerbliche Kopien sind auch heute bereits verboten.

Neu ist allerdings, dass der Verkauf oder die Vermarktung von Hard- oder Software zur Umgehung von Kopierschutzmassnahmen verboten werden sollen. Also vielleicht doch besser vor Februar noch schnell eine
Dreambox kaufen...