
Das Urheberrecht steht nicht über dem Recht auf Datenschutz. So hat der
Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.
In Spanien hatte ein Rechteverwerter von
Telefónica die Adressen von Kunden verlangt, die im Internet Musikdateien austauschten. Telefónica lehnte die Herausgabe der Daten ab: Das spanische Recht erlaube das nur bei Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und nationalen Verteidigung, argumentierte das Unternehmen. Daraufhin klagte die Vereinigung
Promusicae, der Produzenten und Herausgeber von Musik- und Audioaufnahmen angehören.