
Gemäss
absatzwirtschaft.de verbietet das Landgericht München dem
Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 per sofort, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, die nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitstellen.
Die Werbung von O2 war Plattformen zur illegalen Verbreitung von Inhalten wie torrent.to und bittorrents.to aufgetaucht. Eine Aufforderung zur Entfernung der Werbung durch den
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) blieb angeblich ohne Antwort von Seiten O2, worauf der Verband eine Klage einreichte.